- Sorgfaltspflicht
- vielfach aufgrund Gesetz oder Rechtsgeschäft bestehende Verpflichtung zur Wahrung der Interessen anderer.- 1. S. des Arbeitgebers: Diese umfasst alle Vorkehrungen zum Schutze von Leben und Gesundheit seiner Arbeitnehmer, bei der Regelung seines Geschäftsbetriebs, z.B. Instandhaltung der Geschäftsräume und Unfallverhütung.- Vgl. auch ⇡ Fürsorgepflicht (des Arbeitgebers), ⇡ Arbeitsschutz.- 2. S. des Handelsvertreters, des Handelsmaklers etc.: Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes (§§ 86 III, 347 I HGB). Im Einzelfall kommt es darauf an, wie ein ordentlicher und gewissenhafter ⇡ Kaufmann des gleichen Geschäftszweiges gehandelt hätte.- 3. S. bei einer Aktiengesellschaft: Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anwenden; im Streitfalle den ⇡ Beweis dafür erbringen, sonst sind sie zu ⇡ Schadenersatz verpflichtet (§§ 93, 116 AktG).- Vgl. auch ⇡ Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, ⇡ Fahrlässigkeit.
Lexikon der Economics. 2013.